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   VGH Bayern, 11.01.2018 - 1 ZB 16.1358   

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https://dejure.org/2018,1418
VGH Bayern, 11.01.2018 - 1 ZB 16.1358 (https://dejure.org/2018,1418)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11.01.2018 - 1 ZB 16.1358 (https://dejure.org/2018,1418)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11. Januar 2018 - 1 ZB 16.1358 (https://dejure.org/2018,1418)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayDSchG Art. 1; BayDSchG Art. 6 Abs. 1 S. 1
    Verpflichtung zur Erteilung der denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis für den Abbruch eines Wasserreservoirs, das zu einem Rüstungsbetrieb aus NS-Zeit gehörte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Verpflichtung zur Erteilung der denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis für den Abbruch eines Wasserreservoirs, das zu einem Rüstungsbetrieb aus NS-Zeit gehörte

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BayDSchG Art. 1; BayDSchG Art. 6 Abs. 1 S. 1
    Anspruch auf Erteilung einer denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis zum Abbruch eines ehemaligen Wasserreservoirs aus der NS-Zeit; Voraussetzungen für das Vorliegen einer Denkmaleigenschaft

  • rechtsportal.de

    BayDSchG Art. 1; BayDSchG Art. 6 Abs. 1 S. 1
    Abbruch eines Baudenkmals; Denkmaleigenschaft von Resten eines Rüstungsbetriebes aus der NS-Zeit; Einheitliches Denkmal; Antrag auf Zulassung der Berufung; Wasserreservoir; Erweiterungsmöglichkeiten; Gesamtkomplex

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Bayern, 13.05.2015 - 1 ZB 13.1334

    Beeinträchtigung des überlieferten Erscheinungsbilds eines Baudenkmals

    Auszug aus VGH Bayern, 11.01.2018 - 1 ZB 16.1358
    Es kommt dabei nicht auf den Erkenntnisstand eines unbefangenen Betrachters, sondern auf den Wissens- und Erkenntnisstand von sachverständigen Betrachtern an (vgl. BayVGH, B.v. 13.5.2015 - 1 ZB 13.1334 - BayVBl 2016, 456).

    Nachdem es für die Denkmaleigenschaft auf die Beurteilung durch einen sachverständigen Betrachter ankommt (vgl. BayVGH, B.v. 13.5.2015 - 1 ZB 13.1334 - BayVBl 2016, 456), schmälert das Fehlen früher vorhandener, möglicherweise für den Laien besser verständlicher Anlagenteile den Denkmalwert des verbliebenen Denkmals nicht.

    Auf die Einsehbarkeit vom öffentlichen Grund aus kommt es daher nicht an (vgl. BayVGH, B.v. 13.5.2015 - 1 ZB 13.1334 - BayVBl 2016, 456; BayVGH, B.v. 12.6.2017 - 2 ZB 16.342 - juris Rn. 5).

  • VGH Bayern, 16.03.2017 - 9 ZB 15.948

    Kein Vertrauensschutz aus erloschener Baugenehmigung im Neuerteilungsverfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 11.01.2018 - 1 ZB 16.1358
    Eine Bindungswirkung der durch Fristablauf erloschenen Genehmigung scheidet ebenso wie ein Vertrauensschutz aus (Art. 43 Abs. 2 BayVwVfG; vgl. zur Baugenehmigung: BayVGH, B.v. 16.03.2017 - 9 ZB 15.948 - BayVBl 2017, 710; Decker in Simon/Busse, BayBO, Stand Oktober 2017, Art. 69 Rn. 71 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 11.10.2017 - 1 ZB 15.1773

    Anforderungen an die Erhebung der Aufklärungsrüge als Verfahrensmangel zur

    Auszug aus VGH Bayern, 11.01.2018 - 1 ZB 16.1358
    Zudem wäre vorzutragen, inwiefern das unterstellte Ergebnis zu einer für den Rechtsmittelführer günstigeren Entscheidung hätte führen können (BayVGH, B.v. 11.10.2017 - 1 ZB 15.1773 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 12.06.2017 - 2 ZB 16.342

    Denkmaleigenschaft einer Produktionshalle

    Auszug aus VGH Bayern, 11.01.2018 - 1 ZB 16.1358
    Auf die Einsehbarkeit vom öffentlichen Grund aus kommt es daher nicht an (vgl. BayVGH, B.v. 13.5.2015 - 1 ZB 13.1334 - BayVBl 2016, 456; BayVGH, B.v. 12.6.2017 - 2 ZB 16.342 - juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 16.07.2015 - 1 B 11.2137

    Denkmaleigenschaft von zwei historischen Bauwerken der Militärverwaltung

    Auszug aus VGH Bayern, 11.01.2018 - 1 ZB 16.1358
    Sie setzt jedoch voraus, dass das Gebäude in besonderer Weise geeignet ist, geschichtlich, künstlerisch, städtebaulich, wissenschaftlich oder volkskundlich Relevantes zu dokumentieren (BayVGH, U.v. 16.7.2015 - 1 B 11.2137 - juris Rn. 17).
  • VGH Bayern, 04.09.2012 - 2 ZB 11.587

    Denkmaleigenschaft; Anspruch auf denkmalschutzrechtliche Abbrucherlaubnis;

    Auszug aus VGH Bayern, 11.01.2018 - 1 ZB 16.1358
    Ein Anspruch auf Gleichbehandlung mit früheren Beseitigungen besteht angesichts der erforderlichen Beurteilung des Einzelfalls nicht (vgl. BayVGH, B.v. 4.9.2012 - 2 ZB 11.587 - juris Rn. 14).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 11.01.2018 - 1 ZB 16.1358
    Ernstliche Zweifel, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838).
  • OVG Hamburg, 16.05.2007 - 2 Bf 298/02

    Denkmalfähigkeit eines Objekts, eines Ensembles

    Auszug aus VGH Bayern, 11.01.2018 - 1 ZB 16.1358
    Die den Denkmalwert begründende geschichtliche Bedeutung muss nicht unmittelbar am Objekt ablesbar sein, es kann ausreichen, wenn das Objekt zusammen mit anderen Quellen seinem Betrachter die geschichtlichen Zusammenhänge vor Augen führen kann (vgl. OVG Hamburg, U. v. 16.5.2007 - 2 Bf 298/02 - NVwZ-RR 2008, 300).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 11.01.2018 - 1 ZB 16.1358
    Ernstliche Zweifel, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838).
  • BVerwG, 18.05.2001 - 4 CN 4.00

    Städtebaurecht; Bauleitplanung; Belange des Denkmalschutzes; Denkmalschutzrecht;

    Auszug aus VGH Bayern, 11.01.2018 - 1 ZB 16.1358
    Denkmalpflege und Denkmalschutz zielen darauf, historische Zusammenhänge in Gestalt einer baulichen Anlage oder einer Mehrheit baulicher Anlagen in der Gegenwart zu veranschaulichen (vgl. BVerwG, U.v. 18.5.2001 - 4 CN 4.00 - BVerwGE 114, 247).
  • VG Augsburg, 05.05.2021 - Au 4 K 20.1326

    Erfolglose Klage auf Erteilung eines Bauvorbescheids bezüglich eines Gebäudes im

    Bei der Beurteilung der Denkmalwürdigkeit kommt es nicht auf den Erkenntnisstand eines unbefangenen Betrachters, sondern auf den Wissens- und Erkenntnisstand von sachverständigen Betrachtern an (BayVGH, B.v. 11.1.2018 - 1 ZB 16.1358 - juris Rn. 5).

    Die Einsehbarkeit ist für die Denkmaleigenschaft als solche nicht von Belang (vgl. BayVGH, B.v. 11.1.2018 - 1 ZB 16.1358 - juris Rn. 9).

  • VGH Bayern, 18.10.2022 - 1 B 21.672

    Denkmaleigenschaft einer ehemaligen Eisenbahnersiedlung

    Auch voneinander räumlich getrennte, als Einzelanlagen sichtbare bauliche Anlagen können in ihrer Gesamtheit ein Baudenkmal im Sinn von Art. 1 Abs. 2 Satz 1 BayDSchG darstellen, wenn die Denkmaleigenschaft gerade durch den Zusammenhang der baulichen Anlagen anzunehmen ist (vgl. BayVGH, B.v. 11.1.2018 - 1 ZB 16.1358 - juris Rn. 6).
  • VG Ansbach, 18.11.2021 - AN 9 K 21.01337

    Erfolglose Verpflichtungsklage auf Genehmigung diverser Werbeanlagen an einem

    Für die Bewertung der Schutzwürdigkeit eines Baudenkmals und seines Erscheinungsbildes, ist auf den Wissens- und Erkenntnisstand sachverständiger Betrachter abzustellen, da nur sie über die nötigen Kenntnisse und Informationen verfügen, um in objektivierbarer Weise Gründe für ein den persönlichen Bereich überschreitendes Interesse an der Erhaltung eines Bauwerks herauszuarbeiten (vgl. BayVGH, B.v. 13.5.2015 - 1 ZB 13.1334; U.v. 21.2.1985 - 26 B 80 A.720; B.v. 11.1.2018 - 1 ZB 16.1358 -, juris).
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